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K-Einbruch - Baden-Württemberg
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Totmannschaltung zwingend!?
Für kleine und mittlere Notrufzentralen, welche meist Nachts und am Wochenende sowie Feiertags nur mit einer Person besetzt sind, ist die Einrichtung einer Totmannschaltung zwingend. Sollten die rechtlichen Vorgaben nicht umgesetzt worden sein und Ihrem/er Zentralisten/in gesundheitlich etwas zustoßen könn(t)en Sie, je nach Schlußfolgerung der zuständigen Behörde, die NSZ danach für immer schließen.

Ein/e, meist klein beginnende/s, Aktion/Problem kann Ihnen bereits nach wenigen Minuten die behördliche Zulassung der gesamten NSZ entziehen! Schützen Sie sich davor!

Die rechtlichen Grundlagen, sowie die Lösung um mit wenig Investitionsaufwand zuverlässig dieses Riskios zu minimieren, können hier nachgelesen werden.

Monatliche Aufschaltegebühr optimieren.
Mit einer grundlegenden aber einfachen Informationskette erkennen Aufschaltkunden selbst das die monatlichen Aufschaltekosten einer lokalen NSZ mehr als gerechtfertigt und letztlich günstiger sind. Wichtige Informationsgrundlagen sowie die erforderlichen Argumentationshilfen hierzu, können hier nachgelesen werden.

NSZ in wenigen Minuten ausgetrickst! Wer haftet?
Aufgepasst!

Täter werden immer einfallsreicher um sich des Hab und Gut Ihrer Opfer zu bemächtigen. Sie passen sich gar den individuellen Anforderungen einer EMA an. Mit geringstem Aufwand (maximal fünf Minuten) können die meisten NSZs fundiert ausgetrickst werden! Und wie in der Branche üblich, bemerkt wird es erst wenn es zu spät ist.

Kaum eine NSZ hat sich vorbeugend vor einem solchen Szenario geschützt!

Die Verantwortung für Hab und Gut sowie Leib und Leben der Objektinhaber kann und darf es nicht zulassen das eine NSZ in wenigen Minuten unbemerkt außer Gefecht gesetzt werden kann. Dagegen hilft Ihnen bedauerlicherweise auch keine VdS-Anerkennung und/oder ISO-Zeritfizierung etc. Aus Sicht des BNSZ ist ausschließlich die NSZ selbst im Zugzwang und muss daher die internen Vorbeugemaßnahmen erarbeiten und konsequent umsetzen!

Wer haftet bei einem solchen Szenario?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit die NSZ, da erfahrungsgemäß die meisten Richter*Innen das BGB zu Gunsten eines Endverbrauchers auslegen dürften. Als Begründung ist naheliegend, dass aus juristischer Sicht die umfassende Verantwortung der Objektsicherheit der NSZ auferlegt und diese daher verantwortlich ist. Zumindest würde bei einem solchen Szenario der gute Ruf einer NSZ nachhaltig darunter leiden.

Wie das Szenario auf Täterseite initiiert wird und wie Sie Ihre NSZ in Form von Vorbeugemaßnahmen und einer AGB-Anpassung schützen können, lesen Sie bitte hier nach.


Mit IP-Übertragung Unwegbarkeiten vermeiden.
Probleme im Vorfeld mit Errichtern vermeiden ist manchmal leichter gesagt als getan. Manche Errichter schaffen einer NSZ unnötige Probleme. Der BNSZ zeigt hier auf, wie man Errichter dazu motiviert, Ihre Vorgaben als Standard umzusetzen.

DSL und GPRS als vSl einrichten und verwalten
Viele Errichter haben Probleme, eine virtuelle Standleitung (vSl) über DSL mit Ersatzweg GPRS im AWUG korrekt zu konfigurieren. Dies ist für eine NSZ oftmals zeitaufwändig und somit auch nervig. Reduzieren Sie Probleme durch Errichter auf ein absulutes Minimum.

Ein IP-Adapter birgt so manchen Vorteil.
Besonders Altkunden mit noch analogen Protokollen (Telim / SIA / SilentKnight / Digifon etc.) behindert die moderne Entwicklung einer NSZ. Mit wenig Aufwand können diese (Alt-)Protokolle im VdS2465-Protokoll übertragen werden. Die Kosten sowie die Bezugsquellen haben wir hier zur Verfügung gestellt.

Analoge Übertragung der Meldungen bei All-IP
Manche Endkunden stellen einfach nicht auf IP um. Die NSZ kann ohne großen Aufwand analoge Protokolle (Telim/SIA/SilentKnight/Digifon etc.) über einen ALL-IP-Anschluss sicher empfangen. Wie das einfach und schnell umsetzbar ist können Sie hier nachlesen.